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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Leistungen als Hochzeitssängerin und freie Traurednerin

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Franziska Hermanns (nachfolgend „Dienstleisterin”) und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Leistungen als Hochzeitssängerin, freie Traurednerin oder eine Kombination beider Leistungen.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail oder durch Annahme eines Angebots zustande. Mit Vertragsabschluss gelten diese AGB als akzeptiert.

3. Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuell vereinbarten Angebot. Hierzu können insbesondere gehören: musikalische Begleitung von Trauungen und Hochzeitsfeiern, freie Traureden, Kennenlern- und Planungsgespräche, individuelle Vorbereitung und Konzepterstellung, Abstimmung von Musikwünschen sowie Bereitstellung eigener Technik.

4. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber

Die Auftraggeber verpflichten sich, alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Insbesondere bei freien Traureden sind relevante Informationen wahrheitsgemäß bereitzustellen und Rückfragen zeitnah zu beantworten.

5. Reservierungsgebühr und Zahlungsbedingungen

Mit Vertragsabschluss wird eine Reservierungsgebühr in der im Angebot genannten Höhe fällig. Der Termin gilt erst nach Eingang der Reservierungsgebühr als verbindlich reserviert. Die Reservierungsgebühr wird auf die Gesamtrechnung angerechnet. Der verbleibende Rechnungsbetrag ist spätestens 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin ohne Abzug zu zahlen.

Die Dienstleisterin ist Kleinunternehmerin gemäß § 19 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen.

6. Rücktritt und Stornierung durch die Auftraggeber

Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Es gelten folgende pauschalierte Entschädigungen:

• bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Reservierungsgebühr

• 179 bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamthonorars

• 89 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Gesamthonorars

• ab 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Gesamthonorars

Den Auftraggebern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

7. Terminverschiebung

Wird die Veranstaltung auf Wunsch der Auftraggeber verschoben, wird die Reservierungsgebühr auf einen Ersatztermin angerechnet, sofern die Dienstleisterin an diesem Termin verfügbar ist. Besteht keine Verfügbarkeit, gelten die Regelungen zur Stornierung.

8. Absage durch die Dienstleisterin

Kann die Dienstleisterin aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen die vereinbarte Leistung nicht erbringen, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Die Dienstleisterin bemüht sich nach Möglichkeit um die Vermittlung eines gleichwertigen Ersatzes, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr.

9. Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Pandemien oder vergleichbarer unvorhersehbarer Umstände nicht durchgeführt werden, bemühen sich beide Vertragsparteien zunächst um eine Terminverschiebung. Ist eine Verschiebung nicht möglich, gelten die Regelungen zur Stornierung gemäß Ziffer 6.

10. Veranstaltungsbedingungen

Die Auftraggeber stellen sicher, dass die Dienstleisterin ihre Leistungen unter angemessenen Bedingungen erbringen kann. Bei Outdoor-Veranstaltungen ist ein ausreichender Schutz vor Witterungseinflüssen bereitzustellen. Die Dienstleisterin ist berechtigt, die Durchführung abzulehnen, sofern die Sicherheit von Personen oder technischem Equipment gefährdet ist.

11. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Die Dienstleisterin darf nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeber ausgewählte Foto-, Video- oder Tonaufnahmen der Veranstaltung für Eigenwerbung nutzen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich in einem professionellen und respektvollen Kontext. Eine Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

12. Urheberrechte und geistiges Eigentum

Von der Dienstleisterin erstellte Reden, Konzepte, Texte, Abläufe, Moderationen sowie sonstige kreative Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, gewerbliche Nutzung oder anderweitige Verwertung – ganz oder teilweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Dienstleisterin. Dies gilt auch für Entwürfe und vorbereitende Arbeiten.

13. Anfahrt

Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, können Anfahrtskosten gesondert berechnet werden. Die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

14. Haftung

Die Dienstleisterin haftet uneingeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Im Übrigen ist die Haftung auf Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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